SV Burweg e.V.

Sportverein Burweg: Fußball, Gymnastik u.a.

Regeln zur Nutzung unserer Sportanlage im Rahmen von Fußballspielen

 

Regeln beim Betreten, Verlassen und der Nutzung der Sportanlage des SV Burweg e. V. anlässlich von Fußballspielen:

 

  1. Bei Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, sowie bei Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage ist der Zutritt zur Sportanlage für alle untersagt.

  2. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über den Haupteingang Dorfstraße 13. Spielern, Trainern und Betreuern werden die Zonen 1 und 2 zugewiesen. Zone 3 ist der abgetrennte Publikumsbereich. Das Betreten der Zonen 1 und 2 ist Besuchern untersagt.

  3. Der vereinseigene Parkplatz ist für Besucher geschlossen.

  4. Das Betreten der Anlage ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt, die 1,5m-Abstandsregel ist stets einzuhalten.

  5. Name, Wohnort und Telefonnummer sind entweder auf einer schriftlichen Unterlage mitzubringen und am Eingang abzugeben oder am Eingang in eine Besucherliste zur etwaigen lückenlosen Nachverfolgung einzutragen. In einer getrennten Liste sind die gleichen Angaben für Spieler, Trainer, Betreuer und Schiedsrichter zu erfassen. Soweit diese Personen auch die Zone 3 betreten, müssen diese Daten zuvor auch in die Besucherliste eingetragen werden.

  6. Eine Sitzgelegenheit und dem Wetter angemessene Kleidung, ggf. Regenschirm sind mitzubringen; ein zugewiesener Platz in der Zone 3 der Sportanlage ist unverzüglich nach der Datenaufnahme einzunehmen. Nur auf dem Sitzplatz, unter Einhaltung der 1,5-Abstandsregel, kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

  7. Speisen und Getränke werden am Sitzplatz angeboten und verzehrt.

  8. Bei der Nutzung der sanitären Anlagen sind die Hygieneregeln einzuhalten.

  9. Die Sportanlage ist nur über den ausgewiesenen Ausgang zu verlassen.

  10. Missachtung und Zuwiderhandlung der Regeln können zum sofortigen Verweis von der Sportanlage und dem Vereinsgelände führen. Vorstand und Ordner sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

  11. Im Übrigen gelten die Hygieneregeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung, siehe Aushang.


Der Vorstand